Honorar & Abrechnungsmöglichkeiten
Ich orientiere mich preislich an der GOÄ, welche auch von ärztlichen Therapeuten mit Kassenzulassung genutzt wird. Dort wird beispielsweise für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für 50 Minuten der Regelsatz von €92,50 angegeben. Tatsächlich berechne ich deutlich weniger, nämlich €80 pro 50 Minuten und für eine Doppelsitzung mit 100 Minuten nur €150.
Meine Honorare
Was ist für wen geeignet?ErstgesprächWir lernen uns kennen und finden heraus, ob und (falls ja) wie wir an die Thematik herangehen können (Anamnese und Therapieplan). 50 Minuten | Frei |
EinzelstundeIn den regelmäßigen Einzelstunden (z.B. wöchentlich) kann über einen Zeitraum intensiv am Thema gearbeitet werden. Die jeweiligen Impulse aus den Einzelstunden können gut in den Alltag integriert und dort „geübt“ werden. Ein erster Therapieblock sollte sinnvollerweise aus 5–10 Einzelstunden bestehen. 50min. | 80 Euro |
DoppelstundeIn den Doppelstunden besteht mehr Raum, um tiefer liegende Themen anzugehen. Sie können auch mit der Serie der Einzelstunden kombiniert werden. Gerade zu Beginn einer Therapiereihe und in der Arbeit mit Paaren sind die Doppelstunden oft sehr hilfreich. Alternativ gibt es auch (z.B. bei langen Anfahrtswegen) die Möglichkeit alle 14 Tage Doppelstunden durchzuführen. 2 x 50min. |
150 Euro |
HalbtagessitzungHier kann in einer Sitzung noch tiefer eingestiegen werden. Gerade bei emotional sehr belastenden Themen oder bei starken Widerständen sind hierdurch innere Bereiche erreichbar, die sonst nur schwer erreichbar wären. 3,5h gesamt | 290 Euro |
GanztagessitzungIn den Ganztagessitzungen ist eine sehr hohe Intensität erreichbar. Es braucht dafür Ihrerseits einen starken Wunsch nach Einlassen und Veränderung. Gerade bei tief verwurzelten oder sehr vielschichtigen Themen kann die Tagessitzung sehr viel bewirken. Es werden ausreichend Pausen zur Integration gemacht und es ist ein Mittagessen darin enthalten. mit Mittagessen z.B. von 8–17 Uhr |
590 Euro |
MehrtagessitzungÄhnlich, nur noch intensiver als bei der Ganztagessitzung, kann hier mit höchster Intensität an der Thematik gearbeitet werden. Es ist auch möglich im Gästehaus zu übernachten und es wird komplett für die Verpflegung gesorgt. nach Vereinbarung |
Paarsitzungen
Ich biete auch Sitzungen für Paare an, diese kosten 30% Aufschlag zu den obigen Honoraren. So wird die Einzelstunde z.B. mit 104 Euro berechnet.
Gruppen
Ich biete regelmäßig ein- und mehrtägige Gruppen an – sowohl Einzelevents als auch fortlaufende Gruppen. Termine, Themen und Preise finden Sie hier.
Information zur Kostenerstattung Ihrer psychotherapeutischen Behandlung durch Krankenkassen
In aller Regel müssen Leistungen von Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung von Ihnen aus eigener Tasche getragen werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:
Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausnahmen sind selten und nur bei nachgewiesenem Therapiebedarf und gleichzeitigem Nachweis, dass zeitnah keine kassenärztliche Behandlung möglich ist („Kostenerstattungsverfahren“). Dieses Verfahren ist aufwendig und muss vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sein. Hier gilt es noch zu überprüfen, bis zu welcher Höhe die Zusatzversicherung trägt. Ich berechne NICHT nach der GebüH sondern nach dem GÖÄ. Eventuelle Differenzen müssten dann durch Sie getragen werden. Es kann also eine gute Idee sein, VOR Behandlungsbeginn eine solche Zusatzversicherung abzuschließen.
Transparenzhinweis: Meine Behandlungen erfolgen außerhalb der sogenannten „Richtlinienpsychotherapie“ und sind daher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Bei Fragen zur Abrechnung oder Erstattung sprechen Sie mich gerne an.
Private Krankenversicherung (PKV)
Je nach Tarif können die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen und klären Sie die Erstattungsmöglichkeit vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung. Tipp: Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.