Honorar & Abrechnungsmöglichkeiten

Meine Honorare

Was ist für wen geeig­net?
Unter­stri­che­neKli­cken Sie in der Hono­rar-Tabel­le auf die unter­stri­chen Begrif­fe (z.B. bei „Erst­ge­spräch“)
Infor­ma­tio­nen kön­nen für wei­te­re Infor­ma­tio­nen ange­klickt wer­den. Alle Set­tings kön­nen mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den. Was am bes­ten für Sie passt, klä­ren wir im Erstgespräch.

Erst­ge­sprächWir ler­nen uns ken­nen und fin­den her­aus, ob und (falls ja) wie wir an die The­ma­tik her­an­ge­hen kön­nen (Ana­mne­se und Therapieplan). 

50 Minu­ten
Frei
Ein­zel­stun­deIn den regel­mä­ßi­gen Ein­zel­stun­den (z.B. wöchent­lich) kann über einen Zeit­raum inten­siv am The­ma gear­bei­tet wer­den. Die jewei­li­gen Impul­se aus den Ein­zel­stun­den kön­nen gut in den All­tag inte­griert und dort „geübt“ wer­den. Ein ers­ter The­ra­pie­block soll­te sinn­vol­ler­wei­se aus 5–10 Ein­zel­stun­den bestehen.

50min.
80 Euro
Dop­pel­stun­deIn den Dop­pel­stun­den besteht mehr Raum, um tie­fer lie­gen­de The­men anzu­ge­hen. Sie kön­nen auch mit der Serie der Ein­zel­stun­den kom­bi­niert wer­den. Gera­de zu Beginn einer The­ra­pierei­he und in der Arbeit mit Paa­ren sind die Dop­pel­stun­den oft sehr hilf­reich. Alter­na­tiv gibt es auch (z.B. bei lan­gen Anfahrts­we­gen) die Mög­lich­keit alle 14 Tage Dop­pel­stun­den durchzuführen.

2 x 50min.
150 Euro
Halb­ta­ges­sit­zungHier kann in einer Sit­zung noch tie­fer ein­ge­stie­gen wer­den. Gera­de bei emo­tio­nal sehr belas­ten­den The­men oder bei star­ken Wider­stän­den sind hier­durch inne­re Berei­che erreich­bar, die sonst nur schwer erreich­bar wären.

3,5h gesamt
290 Euro
Ganz­ta­ges­sit­zungIn den Ganz­ta­ges­sit­zun­gen ist eine sehr hohe Inten­si­tät erreich­bar. Es braucht dafür Ihrer­seits einen star­ken Wunsch nach Ein­las­sen und Ver­än­de­rung. Gera­de bei tief ver­wur­zel­ten oder sehr viel­schich­ti­gen The­men kann die Tages­sit­zung sehr viel bewir­ken. Es wer­den aus­rei­chend Pau­sen zur Inte­gra­ti­on gemacht und es ist ein Mit­tag­essen dar­in enthalten.

mit Mit­tag­essen
z.B. von 8–17 Uhr 
590 Euro
Mehr­ta­ges­sit­zungÄhn­lich, nur noch inten­si­ver als bei der Ganz­ta­ges­sit­zung, kann hier mit höchs­ter Inten­si­tät an der The­ma­tik gear­bei­tet wer­den. Es ist auch mög­lich im Gäs­te­haus zu über­nach­ten und es wird kom­plett für die Ver­pfle­gung gesorgt.

nach Ver­ein­ba­rung
 

Paarsitzungen

Ich bie­te auch Sit­zun­gen für Paa­re an, die­se kos­ten 30% Auf­schlag zu den obi­gen Hono­ra­ren. So wird die Ein­zel­stun­de z.B. mit 104 Euro berechnet.

Gruppen

Ich bie­te regel­mä­ßig ein- und mehr­tä­gi­ge Grup­pen an – sowohl Ein­ze­l­e­vents als auch fort­lau­fen­de Grup­pen. Ter­mi­ne, The­men und Prei­se fin­den Sie hier.

Information zur Kostenerstattung Ihrer psychotherapeutischen Behandlung durch Krankenkassen

In aller Regel müs­sen Leis­tun­gen von Psy­cho­the­ra­peu­ten ohne Kas­sen­zu­las­sung von Ihnen aus eige­ner Tasche getra­gen wer­den. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen (GKV)

Behand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie wer­den in der Regel nicht von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Aus­nah­men sind sel­ten und nur bei nach­ge­wie­se­nem The­ra­pie­be­darf und gleich­zei­ti­gem Nach­weis, dass zeit­nah kei­ne kas­sen­ärzt­li­che Behand­lung mög­lich ist („Kos­ten­er­stat­tungs­ver­fah­ren“). Die­ses Ver­fah­ren ist auf­wen­dig und muss vor­ab mit der Kran­ken­kas­se geklärt werden.

Wenn Sie gesetz­lich ver­si­chert sind und eine Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, kön­nen Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen erstat­tungs­fä­hig sein. Hier gilt es noch zu über­prü­fen, bis zu wel­cher Höhe die Zusatz­ver­si­che­rung trägt. Ich berech­ne NICHT nach der GebüH son­dern nach dem GÖÄ. Even­tu­el­le Dif­fe­ren­zen müss­ten dann durch Sie getra­gen wer­den. Es kann also eine gute Idee sein, VOR Behand­lungs­be­ginn eine sol­che Zusatz­ver­si­che­rung abzuschließen.

Trans­pa­renz­hin­weis: Mei­ne Behand­lun­gen erfol­gen außer­halb der soge­nann­ten „Richt­li­ni­en­psy­cho­the­ra­pie“ und sind daher nicht im Leis­tungs­ka­ta­log der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen ent­hal­ten. Bei Fra­gen zur Abrech­nung oder Erstat­tung spre­chen Sie mich ger­ne an.

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV)

Je nach Tarif kön­nen die Kos­ten ganz oder teil­wei­se über­nom­men wer­den. Bit­te prü­fen Sie Ihre Ver­trags­be­din­gun­gen und klä­ren Sie die Erstat­tungs­mög­lich­keit vor Beginn der Behand­lung mit Ihrer Ver­si­che­rung. Tipp: Las­sen Sie sich die Kos­ten­über­nah­me schrift­lich bestätigen.

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